Nach dem Pflegestärkungsgesetz II
können alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.
Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat.
Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen – entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Für diese Angebote können Sie die zusätzlichen Entlastungsleistungen bei uns nutzen:
- haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (zum Beispiel Haushaltshilfe, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
Für diese Angebote können Sie die zusätzlichen Betreuungsleistungen bei uns nutzen:
- familienentlastende Angebote
- Tagesbetreuung in Kleingruppen
- Einzelbetreuung durch unsere anerkannten Betreuungskräfte
- Besuchsdienste
- Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
- sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
- Spazieren gehen
- spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken
- Betreuungsgruppen für Personen mit Demenz