Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege bezeichnet alle Pflegeleistungen, die von einem Arzt verschrieben wurden und von einer examinierten Altenpflegekraft, Gesundheitspflegekraft, Kinderkrankenpflegekraft, Krankenpflegekraft oder nach Delegationsvereinbarung von Pflegehilfskräften durchgeführt werden.

Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen. Der Begriff Behandlungspflege ist ein wichtiger Teil der Pflege, die dabei erbrachten Leistungen können vielfältig ausfallen und umfassen unter anderem

  • Vorbereitung und Verabreichung der Medikamente
  • Messung des Blutdruckes und Blutzuckers
  • Verabreichen von Injektionen
  • fachgerechte Versorgung von Wunden aller Art
  • und vieles mehr

Insgesamt handelt es sich dabei also um medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt erbracht werden, aber zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung notwendig sind.

PALLIATIVE VERSORGUNG

Medikamente

vorgestellt für den ganzen Tag oder die ganze Woche für mehr Sicherheit im täglichem Leben.

Sie, Ihre Angehörigen und auch wir als Pflegedienst können so sicher sein, das die Einnahme erleichtert und Medikamente nicht vergessen werden.